Unterrichtspreise und Verträge

Unsere Unterrichtsverträge bieten:

  • eine unbefristete Vertragslaufzeit mit 4 Wochen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende
  • regelmäßige Unterrichtstermine zum fest vereinbarten Termin
  • einfache Zahlung per Lastschrift oder falls gewünscht per Dauerauftrag

Im monatlichen Entgelt ist eine Administrationsgebühr und eine Vereinsgebühr enthalten; letztere ermöglicht u.a. einen ermäßigten Eintritt in alle Konzerte der Gesellschaft für zeitgenössische Musik Aachen e.V.

Honorar-Richtsätze pro Schüler:in und Monat ab Januar 2023

Bei den Preisen handelt es sich ausschließlich um Richtwerte, die Entgelte können im Einzelfall abweichen.

Instrumental-/Vokalunterricht
Minuten pro Woche

Teilnehmende
pro Monat

Empfohlener Satz
inkl. Zuschlag (10,- €)

60

1

142,- €

45

109,- €

30

76,- €

60

2

82,- €

45

64,- €

30

46,- €

60

3

62,- €

45

49,- €

60

4

52,- €

45

41,50 €

60

5

46,- €

45

37,- €

60

ab 6

42,- €

45

34,- €

Musikalische Früherziehung
Minuten pro Woche

Teilnehmende
pro Monat

Empfohlener Satz
inkl. Zuschlag (10,- €)

45

unabhängig

30,- €

Der Zuschlag in der obigen Tabelle entspricht dem Kostenbeitrag für den organisatorischen Aufwand bei der Abwicklung von Musikunterricht (6,- €) sowie dem Vereinsbeitrag pro Monat (4,- €).

Das Unterrichtsjahr entspricht dem Kalenderjahr; demgemäß ist das Unterrichtshonorar als Jahreshonorar zu berechnen und in 12 gleichen Teilen monatlich, fällig jeweils am 15. eines Monats, per Einzugsermächtigung bzw. per Dauerauftrag zu zahlen.

Für Ensembles gelten gesonderte Tarife, die den jeweiligen Ensemble-Verträgen entnommen werden können. 

Wird lediglich stundenweise Einzelunterricht vereinbart und nur die gegebene Unterrichtsstunde nach Vereinbarung bezahlt, werden folgende Honorarsätze empfohlen: 40,- € / 45 min sowie 55,- € / 60 min Einzelunterricht. Einzelstunden sowie ggf. kostenpflichtige Probestunden werden unmittelbar von den Dozent:innen koordiniert, abgerechnet und direkt an diese bezahlt. 

Zehnerkarten und Sonderfälle

Sie können oder möchten sich terminlich nicht festlegen und wünschen größere Flexibilität? Dann erwerben Sie eine Zehnerkarte für den Einzelunterricht. Diese kostet 250,- € für 10x 30min, 360,- € für 10x 45min und 470,- € für 10x 60min Unterricht, jeweils inkl. Bearbeitungsgebühr sowie einem anteiligen Vereinsmitgliedsbeitrag. Zehnerkarten sind im Voraus zu bezahlen und ab Unterrichtsbeginn 6 Monate gültig. Die Unterrichtseinheiten werden von Termin zu Termin vereinbart.

Der Verein bietet die organisatorische Förderung von Musikunterricht auch für Sonderfälle an:

Für den wöchentlich – außer an Feiertagen und in den Schulferien – stattfindenden Unterricht kann auf Monatsbasis ein abweichendes Honorar zwischen Dozent:in und Schüler:in vereinbart werden.

Der Einzel- oder Gruppenunterricht kann nach Absprache mit dem Vorstand bezuschusst bzw. gefördert werden. Diese Möglichkeit gilt auch für Ensembles. Getroffene Vereinbarungen sind dem Verein mitzuteilen. 

Entgelte Ensembles pro Teilnehmer:in ab September 2023

Ensembles mit monatlichem Probe-Turnus **monatl. Entgelt inkl. 4,- € Vereinsmitgliedsbeitrag *
Improvisationsensemble „Lass die Kuh fliegen“16,- €
Jazzensemble „Jazzluft“28,- €
Klarinettenensemble „Halt die Klappe“20,- €
Querflötenensemble „Flying Flutes“16,- €
Ensembles mit wöchentlichem Probe-Turnus **monatl. Entgelt inkl. 4,- € Vereinsmitgliedsbeitrag *
Anti-Aging Bläserensemble I / II34,- €
Big Band „Soundbridge“34,- €
Jazzchor „sing-A-pur“28,- €
Jazzcombo16,- €
Windensemble38,- €

* In die Kalkulation der Entgelte fließen neben einer angemessenen Vergütung der Dozent:innen auch weitere Kosten wie z.B. Raummieten, Materialbeschaffung (Noten, Equipment) und Organisation mit ein.
Für Teilnehmer:innen, die bereits mit einem anderen aktiven Unterrichtsvertrag regelmäßig den Mitgliedsbeitrag für den „Förderverein Freie Musikschule music loft Aachen e.V.” entrichten, reduziert sich das angegebene monatliche Teilnahmeentgelt um 4,- €.

** Während der Schulferien in NRW und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Proben statt. Davon abweichende Regelungen oder Zusatztermine (z.B. gesonderte Probentage vor Konzerten) sind nach Absprache möglich und ggf. zusätzlich entgeltpflichtig. Bei wöchentlich stattfindenden Proben werden 36 Termine pro Jahr garantiert, bei monatlich stattfindenden Proben 10 Termine pro Jahr.

Informationen zum Angebot der einzelnen Ensembles finden Sie hier.