Hygienemaßnahmen für den Musikunterricht
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW entfallen in Innenräumen alle bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht. Nach den Hygieneempfehlungen sollen Luftfilterung und Lüftungsintervalle der Anzahl der regelmäßig im Raum anwesenden Personen sowie den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten, zum Beispiel Singen oder Musizieren mit erhöhtem Aerosolausstoß, angepasst werden.
Wir empfehlen folgende Maßnahmen:
1. Abstandsregeln
In allen Räumlichkeiten der Musikschule muss jederzeit ein Mindestabstand von 1,5m zwischen allen Personen sichergestellt und eingehalten werden.
Beim Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten erhöht sich der erforderliche Mindestabstand auf 2m, als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme werden transparente Rollups als Spuck- und Aerosolschutz eingesetzt.
Jeder Körperkontakt (Händeschütteln, Korrekturen/Hilfestellungen im Unterricht) ist untersagt.
2. Händedesinfektion
Die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel werden in Spendern an jedem Ein- und Ausgang bzw. vor jedem Unterrichtsraum bereitgestellt.
3. Masken
Die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes, der Übungsräume und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) medizinische Masken zu tragen. Einfache Baumwollmasken (sog. Alltagsmasken), Schals oder Tücher sind nach den aktuellen Verordnungsvorgaben nicht ausreichend. Für alle Schülerinnen und Schüler ab schulpflichtigem Alter gilt eine generelle Maskenpflicht auch während des Unterrichts. Bei Gesang und Blasinstrumenten entfällt die Maskenpflicht und wird durch den erhöhten Mindestabstand von 2m kompensiert.
4. Desinfektion der Räumlichkeiten
Türklinken, Notenständer und sonstige häufig benutzte Gegenstände werden wenn möglich nach jedem Schüler desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt.
5. Benutzung der Instrumente
Die Weitergabe oder gemeinsame Benutzung von Instrumenten sollte möglichst vermieden werden, die zeitgleiche gemeinsame Benutzung eines Instruments ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Bei der wechselnden Nutzung von Tasteninstrumenten muss sich jede Musikerin/jeder Musiker vor der Nutzung des Instruments die Hände waschen oder desinfizieren. Instrumente, die ausnahmsweise von mehreren Personen genutzt werden, sind zwischen den Nutzungen angemessen zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Das Kondenswasser bei Blechblasinstrumenten muss mit Einmaltüchern oder in geeigneten Behältnissen aufgefangen werden, das einfache „Ausblasen“ der Instrumente ist nicht gestattet. Holzblasinstrumente müssen zur Entfernung der im Instrument angesammelten Flüssigkeit regelmäßig durchgewischt werden. Anschließend müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.
6. Unterrichtskoordination
Die Anzahl der Wartenden muss auf ein Minimum begrenzt werden. Kinder werden von den Eltern möglichst nur gebracht und später wieder abgeholt.
7. Lüftung der Unterrichtsräume
Nach jeder Unterrichtseinheit müssen die Lehrer den jeweiligen Unterrichtsraum ausgiebig lüften. Zusätzlich werden bei music loft in einigen Räumen Raumluftreiniger eingesetzt.
8. Zutrittsverweigerung
Keinen Zutritt zum Gebäude der Musikschule haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.
9. Umgang mit Risikogruppen
Mitglieder der Risikogruppe (Einstufung nach den Kriterien des Robert Koch Instituts) sollten weiterhin online unterrichten bzw. unterrichtet werden.