Anpassung der Entgelte und Richtlinien


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Ensemblemitglieder, liebe Eltern,
Preiserhöhungen fallen auch uns nicht leicht in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten – die letzte Anpassung der empfohlenen Richtsätze, Entgelte sowie des Vereinsmitgliedsbeitrags liegt jedoch fast 3 Jahre zurück. Neben der kontinuierlichen Inflation sind insbesondere durch die Anmietung des Studios im Erdgeschoss unseres Hauses zusätzliche Kosten entstanden.
Vereinsmitgliedsbeitrag und Inflationsausgleich
In der Mitgliederversammlung am 04.05.2025 wurde daher beschlossen, den monatlichen Vereinsmitgliedsbeitrag von 4,00 auf 5,00 € anzuheben, dies enstpricht einem Jahresbeitrag von 60,00 € (vorher 48,00 €). Weiterhin wurde empfohlen, den Zuschlag für den organisatorischen Aufwand bei der Abwicklung von Musikunterricht von 6,00 auf 7,00 € anzuheben und die Richtsätze für die Erteilung von Musikunterricht sowie die Teilnahmeentgelte für Ensembles entsprechend der Inflation der letzten 3 Jahre und mit Blick auf die nächsten beiden Jahre anzupassen. Alle Anpassungen sollen sicherstellen, dass unsere Dozent:innen auch weiterhin angemessene Honorare erhalten, von denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können, und der Förderverein seine vielfältigen musikalischen Angebote weiter aufrecht erhalten kann.
Entgelte und Prozedere
Nach sorgfältiger Abwägung sind die neuen Richtsätze und Entgelte nun veröffentlicht, zu finden wie gewohnt unter:
https://music-loft.de/service/unterrichtspreise/
Sie gelten für alle Neuverträge ab Oktober 2025; bereits bestehende Unterrichtsverträge sollen zum 01.01.2026 erneuert werden. Dazu werden sich die Dozent:innen spätestens im Dezember 2025 mit ihren Schüler:innen in Verbindung setzen.
Bereits bestehende Teilnahmeverträge für Ensembles werden voraussichtlich zum 01.05.2026 erneuert.
https://music-loft.de/service/unterrichtspreise/
Sie gelten für alle Neuverträge ab Oktober 2025; bereits bestehende Unterrichtsverträge sollen zum 01.01.2026 erneuert werden. Dazu werden sich die Dozent:innen spätestens im Dezember 2025 mit ihren Schüler:innen in Verbindung setzen.
Bereits bestehende Teilnahmeverträge für Ensembles werden voraussichtlich zum 01.05.2026 erneuert.
Richtlinien
Die Richtlinien des Fördervereins wurden ebenfalls überarbeitet. Um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, ist darin nun auch geregelt, dass zukünftig eine Anpassung der Entgelte erfolgen kann, ohne dass dazu bei bestehenden Vertragsverhältnissen ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. Es ist aber in jedem Fall eine rechtzeitige schriftliche Ankündigung (mind. 6 Wochen vorher) erforderlich und die reguläre Kündigungsfrist bleibt davon unberührt.
Wir bedanken uns für Ihr / euer Verständnis!
Herzliche Grüße, Ihr / Euer music loft Team
Herzliche Grüße, Ihr / Euer music loft Team